Kinderschutz

Prävention vor sexualisierter Gewalt im Sport
Präventionskonzeption des TSV Calw v. 1846 e.V. (Stand 02/2019)

Der TSV Calw v. 1846 e.V. soll für Sportlerinnen und Sportler ein Ort ohne Gewalt und Diskriminierung sein. Die Thematisierung von sexualisierter Gewalt und die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen tragen zur Schaffung einer Kultur der Aufmerksamkeit bei. Sie können Übergriffe im Verein verhindern. Grundlage ist dabei das Bundeskinderschutzgesetz (§ 72 a Abs. 5 SGB VIII).

Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ geht über den in der Öffentlichkeit oft genutzten Begriff des „sexuellen Missbrauchs“ hinaus. Er steht für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität. Gemeint sind damit sowohl erzwungene sexuelle Handlungen, die nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches definiert sind, als auch sexualisierte Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt.

Durch folgende Schutzmaßnahmen schützt der TSV Calw v. 1846 e.V. vor sexualisierter Gewalt in seinen Angeboten und die Kinder und Jugendlichen vor der Gefahr des sexuellen Missbrauchs:

  1. Der TSV Calw v. 1846 e.V. trägt Sorge dafür, dass das Jugendschutzgesetz in sämtlichen Bereichen des Vereins eingehalten wird und schult seine Abteilungen und deren Mitglieder entsprechend. Die Vereinsverantwortlichen und/oder die Vertrauensperson besucht regelmäßig (mind. alle drei Jahre) eine Fortbildung zum Thema Kinderschutz/Kindesmissbrauch.
  1. Der TSV Calw v. 1846 e.V. fordert von jedem Vereinsverantwortlichen (Trainer, Übungsleiter, Kursleiter, etc.), der im Kinder- & Jugendbereich tätig ist, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ein.
  1. Jeder Trainer/Übungsleiter/Kursleiter, etc. verpflichtet sich den Ehrenkodex des TSV Calw v. 1846 e.V. zu unterschreiben und einzuhalten.
  1. Innerhalb des TSV Calw v. 1846 e.V. gelten nachfolgende Verhaltensregeln:
  1. Gegenüber allen anvertrauten Kindern und Jugendlichen ist das Verhalten respektvoll und wertschätzend.
  2. Transparenz: Falls ein Trainer/Übungsleiter ein Einzeltraining für notwendig hält, gilt:
    1. Es muss mindestens ein weiterer Trainer/Übungsleiter anwesend sein oder zumindest ein weiteres Kind/ Elternteil (6-Augen-Prinzip).
    2. Ist dies nicht möglich müssen alle Türen bis zur Eingangstür offenbleiben (Prinzip der offenen Tür).
  3. Keine Geschenke/Vergünstigungen: Auch bei besonderen Erfolgen müssen diese mindestens mit einem weiteren Trainer/Übungsleiter abgesprochen werden.
  4. Einzelne Kinder und Jugendliche dürfen nicht in den Privatbereich des Trainers/Übungsleiters, dies gilt auch für Übernachtungen bei Ausfahrten, Ferienlagern oder sonstigen Veranstaltungen.
  5. Gemeinsames duschen und übernachten ist nicht zulässig, Ausnahme:
    1. Aufsichtspflicht bei Ausfahrten, Ferienlagern, oder sonstigen Veranstaltungen (In diesem Fall gilt allerdings ebenfalls das 6-Augen-Prinzip bzw. das Prinzip der offenen Tür.)
  6. Es werden mit den Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse geteilt, alle Absprachen können öffentlich gemacht werden.
  1. Für ALLE Kinder und Jugendliche gilt:
  1. Mein Körper ist auch meiner und ich setze die Grenzen der Berührung.
  2. Falsche/unangenehme Berührungen dürfen offen gegenüber Trainer/Übungsleiter angesprochen werden.
  3. Unangenehme Dinge sind völlig in Ordnung – demjenigen muss Respekt entgegengebracht werden.
  4. Nein heißt Nein – auch gegenüber Erwachsenen oder deutlich Älteren.
  5. Bei schlechten Erfahrungen und Geheimnissen ist es völlig ok sich Hilfe zu suchen und sich Jemanden anzuvertrauen.
  6. Hilfsangebote, Beratungsstellen und die Vertrauensperson sind immer für einen da und helfen in jeder Situation.
  1. Schwerwiegende Verstöße gegen die unter 4. beschriebenen Verhaltensregeln sind zeitnah dem TSV-Vorstand zu melden. Dieser ist berechtigt, nach Prüfung der Vorkommnisse, ein Tätigkeitsverbot auszusprechen.
  1. Vertrauensperson: Betroffene durch vermeintliches Fehlverhalten können sich vertraulich wenden an:
  1. Name: Christine Schlingmann & Tobias Hailer
  2. eMail: vertrauensperson@tsvcalw.de
  1. Externe Ansprechpartner bzw. Beratungsstellen sind:
  1. Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt am Landratsamt Calw, Außenstelle Nagold
    Nadine Dreher, Katrin Schübel
    Freudenstädter Str. 30 72202 Nagold
    Tel: 07452-842580
    ​eMail: nadine.dreher@kreis-calw.de; katrin.schuebel@kreis-calw.de
  2. Frauen helfen Frauen e.V. (Frauenhaus)
    Tel: 07051-78281
  3. Kinderschutzbund Calw
    Tel: 07051-934469
    eMail: info@kinderschutzbund-calw.de
  4. Kinderschutzbund Nagold
    Tel: 07452-66480
    eMail: Kinderschutzbund-nagold@t-online.de
  5. Nummer gegen Kummer – das Kinder- & Jugendtelefon
    Tel: 116 111
  6. Notruf 110
Diese Präventionskonzeption wurde im Rahmen der Vorstandssitzung vom 14.02.2019 verabschiedet.

 

Fußnote: Bei der Textformulierung wurde für das bessere Textverständnis die männliche Person gewählt. Selbstverständlich ist mit dieser Formulierung auch die weibliche Person gemeint.