Infektionsschutz im TSV Calw (SARS-CoV-2)

 


Mit den nachfolgenden Regeln und Hinweisen wollen wir einen sicheren und verantwortungsvollen Sportbetrieb bei uns gewährleisten. Wir bitten alle Mitglieder und Rehasport-Teilnehmer zwingend um Beachtung und entsprechende Umsetzung.


Allgemeines

 

Grundsätzlich sieht die aktuelle CoronaVO ein dreistufiges Warnsystem vor, nach denen sich die Regelungen für den Sport richten:

 

    • Basisstufe
      • Sport im Freien: ist wie bisher ohne weitere Regelungen möglich
      • Sport in geschlossenen Räumen: Nachweis von 3G notwendig
    • Warnstufe (aktuell in Baden-Württemberg gültig): tritt in Kraft, wenn an zwei aufeinander folgenden Tagen mehr als 250 Intensivbetten belegt sind oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Hospitalisierungsinzidenz > 8 ist.
      • Sport im Freien: Nachweis von 3G notwendig
      • Sport in geschlossenen Räumen: Nachweis von 3G notwendig → nur noch PCR-Pflicht erlaubt
    • Alarmstufe: tritt in Kraft, wenn an zwei aufeinander folgenden Tagen mehr als 390 Intensivbetten belegt sind oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Hospitalisierungsinzidenz > 12 ist.
      • Sport im Freien: erlaubt nur noch für Geimpfte & Genesene (2G)
      • Sport in geschlossenen Räumen: erlaubt nur noch für Geimpfte & Genesene (2G)

⇒ Maßgeblich ist die Veröffentlichung des Landesgesundheitsamtes unter

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/

 

Unabhängig von der Stufe gelten auch weiterhin folgende Regelungen:

 

    • Abstand: Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist außerhalb des Sporttreibens grundsätzlich einzuhalten und sollte auch, sofern es der Sport möglich macht (z.B. Gymnastikkurse) auch innerhalb des Sports eingehalten werden.
    • Maskenpflicht:
      • gilt in geschlossenen Räumen, außer bei der Ausübung des Sports
      • gilt im Freien sofern ein Abstand von mind. 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, außer bei der Ausübung des Sports
    • Hygienekonzept: Es gelten weiterhin die bis dato gültigen Hygienekonzepte.
    • Erfassung von Kontaktdaten: Es müssen weiterhin die Daten aller Teilnehmer erfasst werden.

 

Folgende Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung gelten:

 

    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
    • Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
    • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
    • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
    • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

 

Für Sportveranstaltungen gelten die gleichen Regeln wie in den drei Stufen inkl. der Ausnahmen beschrieben.

 

    • Eine Zuschauerobergrenze aufgrund von Corona gibt es derzeit nicht, da die Höchstkapazität aller Calwer Hallen deutlich unter 5.000 Plätzen liegt.
    • Sofern es die Besucheranzahl zulässt sollte weiterhin der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen allen Personen eingehalten werden.
    • Die Sitz- & Stehplätze in den Calwer Sporthallen sind so markiert, dass die Einhaltung der Abstandsregelung jederzeit möglich ist.
    • Erkennbar alkoholisierten Personen ist der Zutritt zu verwehren.
    • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenbereich ist generell Pflicht. Davon ausgenommen sind Sportler*innen sowie Schiedsrichter*innen auf dem Spielfeld sowie alle Personen beim Verzehr von Speisen und Getränken. Der Mindestabstand von 1,50 Metern sollte, wo immer möglich, zusätzlich eingehalten werden.
    • Damit ist klar, dass im Falle der Alarmstufe nicht geimpfte und nicht genesene Personen die Hallen nicht mehr betreten dürfen und damit auch ihren Teams nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Grundlage für jegliches Sporttreiben in Zeiten der Corona-Pandemie ist das Infektionsschutzkonzept des TSV Calw v. 1846 e.V., welches mit der Stadt Calw abgestimmt und bei dieser hinterlegt ist. Das Infektionsschutzkonzept verweist auf drei Anlagen, die für alle Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Sportler*innen gleichermaßen gelten.

 


 

Infos zur Testpflicht: 

 

 

    • vollständig geimpft ist, wessen zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt (Nachweis durch Impfbescheinigung oder gelber Impfausweis)
    • als genesen gilt, wessen Infektion mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt (maßgeblich ist das Datum des positiven PCR-Testergebnisses, das gleichzeitig als Nachweis gilt)
    • getestet: Der Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein und kann an folgenden Stellen abgenommen werden:
      • offizielle Schnelltest-Zentren
      • Tests im Rahmen der betrieblichen Testung
      • Tests im Rahmen der Testung durch Dienstleistungsbetriebe (z.B. Restaurant, Friseur)

⇒ Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.

 

Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.


 

Innerhalb der Abteilungen des TSV Calw v. 1846 e.V. bzw. einzelnen Vereinsbereichen gelten Sonderkonzepte bzw. wurden zusätzliche Informationen für den jeweiligen Personenkreis veröffentlicht, welche nachfolgend ebenfalls aufgerufen werden können.

Reha-Sport

 

Der Rehasport findet derzeit – wenn es das Wetter zulässt – draußen auf der dafür abgesperrten Fläche auf dem Parkplatz oder der Terrasse vor dem Sportzentrum statt. Alle Rehasportler werden gebeten sich entsprechend zu kleiden. Die Umkleidekabinen können genutzt werden.


 

TSV-Kindersportschule

 


TSV Sportzentrum