Erbschaften

Schon gewusst? Auch Vereine können erben.


Wer sein Vermögen oder Teile davon gemeinnützig spendet oder vererbt kann sicher sein, dass dies ohne Abzug einer guten Sache zufließt. Der Fiskus honoriert dieses gesellschaftliche Engagement. Dies geschieht, indem anerkannte gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit sind. Die Zuwendungen, ganz gleich ob es sich um Geldspenden oder Sachen handelt, kommen ungeschmälert an.

Nicht immer ein leichtes Erbe


Es ist mal zu groß, mal zu klein und selten trifft es die Erwartungen aller Beteiligten. Genau, die Rede ist von dem Wort Erbe. Es kann mehrere Bedeutungen haben und ist oft aufgeladen mit Erwartungen, die man an das Erbe stellt oder denjenigen, der das Erbe antritt. In Deutschland werden jährlich große Vermögen vererbt, zum größten Teil in Form von Immobilien. Nicht immer führt das nur zu Freudensprüngen bei denjenigen, die das Erbe antreten, denn mit dem Erhalt einer Immobilie sind viele Fragen, Aufgaben und Entscheidungen verbunden. Laufende Kosten müssen weitergetragen werden und in der Regel wird eine möglichst schnelle Abwicklung gewünscht. Doch welche Möglichkeiten bestehen mit solch einer Erbimmobilie überhaupt? Oft ist es ratsam, sich einen Fachmann ins Boot zu holen, der sich auf diesem Gebiet umfassend auskennt und sich neutral um alles kümmert. Fragen wie: „Welchen aktuellen Marktwert hat die Immobilie, in welchem Zustand ist das Objekt, sind Mieter in der Immobilie, welche Unterlagen benötige ich als Hausbesitzer, wie gehe ich mit dem Finanzamt um?“ beschäftigen die Erben und sie tun gut daran, von Beginn an einen Ansprechpartner an Ihrer Seite zu haben. Unser TSV-Partner Schneider Immobilien ist ein Spezialist, wenn es um Erbimmobilien geht.

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► Ihr Ansprechpartner: Schneider Immobilien Real Estate • https://schneider-real-estate.de